19.07.2007 17:35 Uhr, Quelle: golem
Werbe-SMS: Mobilfunkanbieter müssen Namen nennen
Private Mobilfunknutzer die eine unverlangte Werbe-SMS erhalten haben, haben das Recht Namen und Anschrift des Absenders von dessen Mobilfunkanbieter zu verlangen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (I ZR 191/04, vom 19. Juli 2007).
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