Weil Unitymedia die Kunden-Router ohne explizite Zustimmung als WLAN-Hotspots nutzen will, hat die Verbraucherzentrale NRW nun eine Klage angekündigt. Der Kabelnetzbetreiber hatte infolge einer Abmahnung zwar einige Zugeständnisse gemacht, diese haben den Verbraucherschützern aber nicht ausgereicht.