Ein neues Urteil könnte die unseriöse Geschäftemacherei mit teuren Servicenummern erschweren: Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass der Mobilfunkanbieter D2 nachweisen muss, dass ein Kunde Gespräche für mehrere tausend Euro tatsächlicht selbst getätigt hat (Aktenzeichen: Landgericht Augsburg 3 O 678/06). Die Telefongesellschaft hatte von dem Kunden fast 14.000 Euro für angebliche Handygespräche mit teuren Sonderrufnummern, sogenannten Mehrwertdiensten, gefordert.