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29.05.2016 10:55 Uhr, Quelle: Heise

Kraftwerk vs. Pelham: Karlsruhe urteilt zum Urheberschutz beim Sampling

Bäng-dänge-däng-däng. Um einen kopierten Zwei-Sekunden-Rhythmus tobt seit Jahren ein juristischer Streit, der die Musikbranche spaltet. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht: Wem gehört der Beat?

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