Der Kabelnetzbetreiber hat eine Unterlassungserklärung abgegeben. Laut dieser wird er sich nicht mehr auf die "Besonderen Geschäftsbedingungen WifiSpot" berufen und die WiFiSpot-AGB in den kritisierten Punkten überarbeiten. An der automatischen Freischaltung der Router als Hotspot nach dem Opt-out-Prinzip will er aber festhalten.