Weil Google das Recht auf Vergessen nicht global umsetzen will, hat die französische Datenschutzbehörde CNIL im März eine Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Dagegen hat der Suchmaschinenbetreiber nun eine Beschwerde vor dem Conseil d’Etat eingereicht – dem obersten Verwaltungsgericht in Frankreich.