Weil Unitymedia künftig die Router der Kunden nutzen will, um öffentliche WLAN-Hotspots bereitzustellen, hat die Verbraucherzentrale NRW den Internetanbieter nun abgemahnt. Der Kern der Kritik lautet: Die Unitymedia-Kunden müssen nicht einwilligen, sondern können lediglich widersprechen.