Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung warnen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht. Im Fall einer Umsetzung der Richtlinie drohe deren Nichtigerklärung durch den Europäischen Gerichtshof und die Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes als verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht. Das BKA schätzt eine Verbesserung der Aufklärungsquote um gerade einmal 6 Promille. (Vorratsdatenspeicherung)