17.05.2016 15:57 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Vebraucherzentrale klagt erneut erfolgreich gegen WhatsApp-AGB

Wie schon die Vorinstanz entschied nun auch das Berliner Kammergericht, dass Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise auf Deutsch bereitgestellt werden müssen. Die englische Version reicht für deutsche Nutzer nicht aus. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, auch wenn keine Revision zugelassen wurde.

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