13.05.2016 10:48 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

BGH-Urteil zu Filesharing: Anschlussinhaber haftet nicht für Besucher

Den Karlsruher Richtern zufolge trifft ihn "keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht", wenn er volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, Besuchern oder Gästen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht. In weiteren Urteilen ging es unter anderem um die Bemessung von Abmahnkosten.

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