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03.05.2016 09:38 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Berlin vs. Airbnb: Zweckentfremdungsgesetz tritt in Kraft

Der genehmigungsfreie Übergangszeitraum ist abgelaufen, Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen. Auf die Vermieter von Ferienwohnungen und Online-Portale wie Airbnb macht das offenbar wenig Eindruck. Wohnungen sind dort noch immer im Angebot, und Airbnb will die Adressen seiner Nutzer nicht preisgeben.

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