In der Debatte um den so genannten "Bundestrojaner", der das heimliche Durchsuchen der Festplatten von privaten PCs ermöglichen soll, hat der Innen-Experte der SPD nun Bedingungen genannt, unter denen er sich ein entsprechendes Gesetz vorstellen kann. So sollen die Aktionen stets von einem Richter genehmigt werden müssen und dürften zudem nicht ganz ohne Wissen des Verdächtigten ablaufen.