Die dem Bundeskrinimalamt eingeräumten Überwachungsbefugnisse zur Terrorabwehr greifen laut Bundesverfassungsgericht zum Teil unverhältnismäßig in die Bürgerrechte ein. Im Grundsatz sind sie aber mit den Grundrechten vereinbar. Der Gesetzgeber muss nun bis Mitte 2018 nachbessern.