Das steht im Entwurf der jüngsten Ergänzung. So könnten Behörden vor dem Launch überlegen, ob sie der betroffenen Firma den Einbau "technischer Möglichkeiten" - also einer Hintertür - vorschreiben. Datenschützer bemängeln auch das Fehlen richterlicher Aufsicht und einer Rechenschaftspflicht.