Das Online-Auktionshaus ist vom Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil dazu verpflichtet worden, angebotene Pornofilme, Gewaltvideos und indizierte Spiele zu löschen. Allerdings muss eBay dies erst tun, wenn es von solchen Artikeln erfährt. Eine allgemeine Suche danach sei dem Unternehmen nicht zuzumuten, urteilte der BGH.