Einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge kann eBay dazu verpflichtet werden, selbst nach Auktionen für jugendgefährdende Medien zu suchen und diese zu sperren. Geklagt wurde jedoch nicht im Sinne des Jugendschutzes, sondern aus Wettbewerbsgründen. Das BGH hat zudem in der eigentlichen Streitsache noch nicht entschieden. (eBay)