Das hat die Vergabekammer Westfalen in einem Nachprüfverfahren zur Beschaffung von knapp 1500-Microsoft-Office-Lizenzen durch den Kreis Steinfurt entschieden. Sie sieht im Ausschluss gebrauchter Software im Ausschreibungstext einen Vergaberechtsverstoß. Der Beschluss könnte weitreichende Folgen für die öffentliche Beschaffungspraxis haben.