21.03.2016 14:55 Uhr, Quelle: Heise
Arbeitgeber darf Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten
Welche Webseiten hat ein Mitarbeiter aufgerufen? Geht es um eine Kündigung, darf der Arbeitgeber unter Umständen den Browserverlauf eines Mitarbeiters überprüfen.
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