Damit sich die Anbieter von WLAN-Hotspots bei Urheberrechtsverletzungen von Nutzern nicht über die so genannte Störerhaftung mitschuldig machen, sollen sie laut aktuellen Plänen strenge Auflagen erfüllen. Dem allerdings könnte der Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Riegel vorschieben.