Die konkrete Umsetzung bleibt den Technikfirmen überlassen. Es sieht Strafzahlungen bis 350.000 Euro und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für Manager vor, sollte die Kooperation verweigert werden. Einzelne Mitarbeiter sollen mit bis zu 15.000 Euro und bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können.