Firmen die das Social-Plug-in in ihre Webseiten einbetten, müssen Besucher über die Weiterverwendung der damit gesammelten Daten durch Facebook informieren. Holen sie zudem keine Einwilligung des Nutzers ein, verstoßen sie gegen deutsches Datenschutzrecht. Damit urteilte das Landgericht Düsseldorf im Sinne von Verbraucherschützern.