Laut Landgericht haften Besitzer eines Internetanschlusses nicht eindeutig für seine Mitbewohner bei illegalem Filesharing in einer WG. Wenn einer von diesen wahrscheinlich der Täter ist, muss die Gegenseite dessen Schuld beweisen - oder das Verfahren wird eingestellt. (Tauschbörse, P2P)