04.03.2016 09:11 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter unterliegt im Streit mit Facebook

Das Verwaltungsgericht Hamburg hebt eine Anordnung der Behörde zur Klarnamenpflicht auf. Es gibt damit einer Beschwerde von Facebook statt. Nach Ansicht des Gerichts unterliegt Facebook irischem und nicht deutschem Datenschutzrecht.

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