04.03.2016 08:01 Uhr, Quelle: Heise
Schweizer Vorratsdatenspeicherung: Es bleibt bei sechs Monaten
Telefonranddaten werden in der Schweiz weiterhin sechs Monate lang aufbewahrt. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat dafür ausgesprochen, bei der geltenden Frist zu bleiben. Damit ist das Überwachungsgesetz BÜPF auf der Zielgeraden.
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