Notorische Rücksender des Online-Kaufhauses Amazon können aufatmen: Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt eine Klausel in den Nutzungsbedingungen des Versandhändlers gekippt, die betroffenen Nutzern im Rahmen einer Kontosperrung auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten verwehrte. Dies berichtet die Verbraucherzentrale NRW, die ihrerseits mehrere Kunden vertritt, denen die Schließung ihres Kundenkontos wegen zu vieler Rücksendungen […]