Mitte Februar hat das Landgericht München eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die im Oktober nochmals erweiterte Datenautomatik von O2 zu verhandeln. Im Urteil hieß es, dass die automatische Anpassung der Verträge vom Mutterkonzern Telefónica, wie sie bei Datenautomatik entspricht, nicht zulässig ist.