26.02.2016 18:55 Uhr, Quelle: Heise
OLG Köln: Amazon darf Nutzern Zugang zu gekauften Inhalten nicht verwehren
Auch wenn Amazon Kunden aussperren darf, darf es ihnen nicht den Zugang zu bereits gekauften Inhalten verweigern, entschied das OLG Köln zur Freude von Verbraucherschützern.
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