Das Gesetz zum Verbandsklagerecht ist gestern in Kraft getreten. Auf seiner Grundlage können Verbraucherverbände oder Industrie- und Handelskammern Unterlassungserklärungen oder Abmahnungen gegen Unternehmen erwirken. Ob auch Mitbewerber Datenschutzverstöße abmahnen dürfen, ist noch gerichtlich zu klären.