Die Gesellschaft für Informatik (GI)kritisiert die geplante Einführung des so genannten verschärften Hackerparagraphen (§ 202c StGB) und fordert den Bundesrat auf, den geplanten Entwurf nicht zu verabschieden. Problematisch sei dabei vor allem, dass Tools nicht nach ihrer Einsatzart, sondern nach ihrem Aufbau definiert werden. Es ist nicht zu unterscheiden, ob ein Programm für die Begehung einer Straftat oder für legale Zwecke hergestellt wird. "Alle im IT-Bereich tätigen Personen stehen damit mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie die Tools besitzen, nutzen oder über ihren Einsatz sprechen", sagt Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit der GI.