Kläger Privacy International ist von der Entscheidung "enttäuscht" und will in Berufung gehen. Eine "hervorgezauberte Regierungsrichtlinie" kann die Praxis nach seiner Ansicht nicht legitimieren. Der Geheimdienst hatte eingeräumt, dass etwa ein Fünftel seiner Erkenntnisse aus gehackten Computernetzen stammt.