Im Streit um Gmail hat der deutsche Jungunternehmer Daniel Giersch einen weiteren Etappensieg gegen Google verzeichnen können. Die Berufung gegen das Ersturteil, das Google die Verwendung des Begriffes Gmail für sein E-Mail-Angebot untersagte, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht abgewiesen. Das hat Gierschs vertretender Rechtsanwalt Sebastian Eble am heutigen Mittwoch bestätigt. Giersch hatte sich die Marke G-mail für ein neuartiges Mailkonzept bereits im Jahr 2000 gesichert, lange bevor Google weltweit mit seinem Gmail-Service auf den Markt kam.