Das Landgericht Verden verhängte gegen den 53-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen. Es bestätigte damit im Grundsatz ein Urteil der Vorinstanz, verringerte aber das Strafmaß.