Das Landgericht Potsdam hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundeverbands (vzbv) gegen E-Plus zugunsten der Verbraucherschützer entschieden: Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken. Bilder: Telefonica / E-Plus Stein des Anstoßes war der E-Plus-Tarif „Allnet Flat […]