Die Gesellschaft für Informatik (GI) macht sich Sorgen um das eigene Fach. Sie fürchtet, mit Einführung des geplanten § 202c StGB würden Informatiker kriminalisiert. Programme sollen darin nicht nach ihrer Einsatzart, sondern vielmehr nach ihrem Aufbau definiert werden, es würde also nicht mehr zwischen Anwendungen zur Begehung von Straftaten und solchen für legale Zwecke unterschieden.