Der deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich bei seiner jüngsten Zusammenkunft in Goslar für eine neue Diskussion für den Einsatz von Dashcams in Fahrzeugen ausgesprochen. Dashcams können bei der Frage nach der Unfallursache von großem Nutzen sein, doch der Gesetzgeber erklärt ihre Aufnahmen bislang aufgrund einer Datenschutzproblematik meist für nicht zulässig.