Das Oberlandesgericht München weist die Berufung ab und bestätigt das Urteil des Landgerichts München. Im nächsten Schritt dürfte der seit 2009 andauernde Streit um die Per-Stream-Minimumvergütung für geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire bald vor dem Bundesgerichtshof weitergehen.