Im Herbst hatte der Bundestag gegen den Widerstand der Breitbandanbieter eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Kunden bei der Nutzung eines gebuchten Breitbandzugangs die freie Wahl des Routers erlaubt. Auf Anfrage von Medienvertretern heißt es nun aus dem Wirtschaftsministerium, dass das Gesetz morgen im Bundesanzeiger erscheinen und damit in Kraft treten wird. Da das Gesetz allerdings