Die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) soll die Urheberrechte von Verlegern und Komponisten wahrnehmen und befindet sich deshalb seit vielen Jahren im Rechtsstreit mit dem Videoportal YouTube. Jetzt hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz einen Antrag der GEMA auf Zahlung von 1,6 Millionen Euro Schadensersatz abgelehnt