Für die Richter stellen darüber versandte Empfehlungs-E-Mails eine unzulässige Belästigung der Empfänger und damit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz dar. Damit bestätigten sie eine Entscheidung des Landgerichts Arnsberg. Auf Verkäufer bei Amazon oder Ebay könnte nun eine Abmahnwelle zurollen.