Facebook hatte im Jahr 2010 noch die „Freunde-Finden“-Funktion genutzt, um bis dato nicht registrierte Personen für das soziale Netzwerk zu gewinnen. Bei den Einladungen habe es sich allerdings um unzulässige und belästigende Werbung – also kurz Spam – gehandelt, hat heute der Bundesgerichtshof entschieden.