Eltern zahlen für das illegale Hochladen von Musik ihrer Kinder, urteilt das Oberlandesgericht München laut Urheberrecht. Die Eltern wussten nachweislich, wer das Filesharing begangen hatte, wollte aber keinen Namen nennen. Doch die Verurteilung hätte vermieden werden können. (Urheberrecht, Tauschbörse)