Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Arbeitgeber unter bestimmten Umständen das Recht haben, die Online-Kommunikation der Arbeitnehmer zu überprüfen. Das "Ausschnüffeln" ist vor allem dann rechtmäßig, wenn die Arbeitszeit bzw. berufliche Kommunikation für private Zwecke eingesetzt wird.