Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Umständen prüfen, ob ihre Angestellten während der Arbeitszeit private Nachrichten über soziale Netze oder ähnliche Dienste verschicken und die Ergebnisse für eine Kündigung nutzen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. (EuGH, Instant Messenger)