08.01.2016 11:28 Uhr, Quelle: Heise
Der "Gedenkzustand" von Facebook und das Erbrecht
Ein Gerichtsurteil hat die Frage aufgeworfen, wie mit dem digitalen Nachlass umzugehen ist. Facebook lässt den Zugriff auf Konten im "Gedenkzustand" für Erben nicht zu. Eine Ausnahme musste das Unternehmen aber schon machen.
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