In einem Rechtsstreit zwischen dem weltweit größten Social Network Facebook und der Mutter einer verstorbenen Nutzerin hat das Landgericht Charlottenburg in Berlin entschieden, dass auch der Nutzungsvertrag zwischen der minderjährigen Tochter und Facebook zum Erbe gehört . Den Erben muss daher auch Zugang zum digitalen Nachlass gewährt werden. Facebook hatte argumentiert, dass damit das Persönl