Der Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV) beanstandet zwei Klauseln in Googles Datenschutzerklärung zur Erhebung und Verwendung personenenbezogener Daten. Sie sind seiner Ansicht nach unzulässig, weil Google von Gmail-Nutzern keine gesonderte Einwilligung zum Scannen ihrer E-Mails einholt.