Der Bundesgerichtshof hat in einem gestern veröffentlichten Urteil die Rechte am eigenen Bild und damit verbundene Löschansprüche präzisiert. Dabei ging es in der Klage einer verheirateten Frau darum zu verhindern, dass Bilder von ihr "vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr" veröffentlicht werden.