Wie der BGH in einem heute veröffentlichten Urteil (VI ZR 271/14) entschieden hat, müssen intime Fotos wie Nacktaufnahmen vom Partner nach der Trennung von diesem auf Wunsch des anderen gelöscht werden. Das Recht am eigenen Bild überwiegt dabei auch eine etwaige Berufsausübungsfreiheit und Kunstfreiheit eines Fotografen.