Die geplante Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, zu diesem Ergebnis kommt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), das im Auftrag des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf für das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" erstellt hat. Die Datenschützer appellieren an den Bundesgesetzgeber, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen. (Vorratsdatenspeicherung)