16.12.2015 15:01 Uhr, Quelle: golem
Einspruch zurückgewiesen: Redtube-Abmahnungen wegen Porno-Streaming bleiben unerlaubt
Ein Einspruch von Thomas Urmann ist abgewiesen. Seine Massenabmahnungen zu Redtube waren eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung". Laut Gericht lag arglistiges Verhalten vor. (Abmahnung, Streaming)
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